Die Pestalozzi-Stiftung als Arbeitgeber
Die Wertschätzung gegenüber unseren Mitarbeitenden ist eine unserer Säulen unserer Unternehmens-Philosophie. Sie sind das Fundament unserer Arbeit. Dank ihres Engagements und ihres fachlichen Könnens ist es möglich, die immer neuen Herausforderungen zu bewältigen. Unsere Mitarbeitenden erhalten alle notwendigen Fort- und Weiterbildungen. Wir sorgen für ein gutes Betriebsklima.
Wir wenden die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks an. Dies beinhaltet unter anderem:
- mindestens 31 Tage Urlaub pro Jahr
- Sonderzahlung (mindestens 25% eines Monatsgehalts)
- arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge
(mit geringem Arbeitnehmeranteil von 0,25%)
Auf pestalozzi-hamburg.de finden Sie die Entgelttabelle, unter karriere.diakonie.de/arbeitsrecht finden Sie weitere Informationen zur den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR).
Mitarbeitende erhalten einen Zuschuss zum kostengünstigen HVV-Deutschlandticket oder ein kostengünstiges Dienstfahrrad (Swapfiets).
Bei Bedarf und Verfügbarkeit können wir ein preiswertes Zimmer in einer Mitarbeiter*innen-Wohngemeinschaft anbieten.
Die Vermittlung eines Kita-Platzes in einer unserer Pestalozzi-Kitas ist möglich.
Mitarbeitende können ein ‘Sabbatical’ in Anspruch nehmen – eine berufliche Auszeit für einen längeren Sonderurlaub, unabhängig vom tariflichen Urlaubsanspruch. Dies kann der Erholung dienen oder andere Ziele zu verwirklichen oder privaten Projekten nachzugehen.
Selbstverständlich gibt es einen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz.
Familienfreundliches Unternehmen
Wir tragen als familienfreundliches Unternehmen das ‘Hamburger Familiensiegel‘ der “Hamburger Allianz für Familien“, einer Initiative des Hamburger Senats, der Handelskammer und der Handwerkskammer. Dieses tragen wir, weil bei uns
- Teilzeitarbeit in verschiedenen Modellvarianten möglich ist
- im ambulanten Bereich in Absprache mit den Kunden eine freie Zeiteinteilung möglich ist
- in der Dienstplangestaltung familiäre Verpflichtungen berücksichtigt werden
- Arbeit von zu Hause aus in ausgewählten Bereichen möglich ist
- ein interner E-Mail-Verteiler auch von zu Hause aus abrufbar ist
- den Elternzeitlern Informationen über Besprechungen und Unternehmensaktivitäten zugesandt werden
- der Wiedereinstieg durch Gespräche begleitet wird
- als Geburtsbeihilfe ein einmaliger Zuschuss von 256 € bezahlt wird